Wohnsitz - Anmeldung, Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen bei der Anmeldung in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

 

Bei der Anmeldung eines Neugeborenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen. Dort wird bei der Anmeldung gleichzeitig die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Schriftlich (unterschriebener Meldezettel für die Abmeldung) oder persönlich beim Gemeindeamt.

Zuständig

  • Sylvia Dreher (Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Meldeamt, Bürgerservice)