Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen bei der Anmeldung in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).
Bei der Anmeldung eines Neugeborenen ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Abmeldung bei Verzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen. Dort wird bei der Anmeldung gleichzeitig die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes durchgeführt.
Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Schriftlich (unterschriebener Meldezettel für die Abmeldung) oder persönlich beim Gemeindeamt.