Tirol-Zuschuss | Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

heizung

Der Tirol-Zuschuss, der von 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Heizkostenzuschuss

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Herbst 2024 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

  • Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Wohnkostenzuschuss

Die Höhe des einkommensabhängigen Wohnkostenzuschusses orientiert sich an den Einkommensgrenzen eines Haushaltes. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung des Zuschusses.

Höhe Wohnkostenzuschuss: ab 250 Euro (Höhe ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße)

  • Zuschussberechtigt sind auch MindestsicherungsbezieherInnen
  • Nicht bezugsberechtigt sind BezieherInnen einer Grundversorgungsleistung
  • Nicht bezugsberechtigt sind BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen.

Folgeanträge:

Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.

Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.


Auszahlung:

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.

Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt:

  • Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt.
  • Der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

Informationen zum Download:

Factsheet Tirol-Zuschuss 2024

Informationsblatt Einkommensberechnung Tirol-Zuschuss 2024


Formulare zum Download:

Antragsformular Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

Folgeantrag Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024

Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024


Online-Formular:

Antrag auf Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024


Zuständige Stelle:

Land Tirol - Abteilung Soziales / Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 56020 Innsbruck
+43 512 508 3693 oder +43 512 508 7660
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Alle Informationen zum Tirol-Zuschuss

12.03.2024