Freizeitwohnsitze

Die Freizeitwohnsitzabgabe vom Land Tirol ist eine Selbstbemessungsabgabe und muss selbstständig vom Abgabenschuldner entrichtet werden - es erfolgt keine Vorschreibung durch die Gemeinde oder das Land. Abgabeschuldner ist der Objekteigentümer, außer der Freizeitwohnsitz ist länger als ein Jahr an ein und dieselbe Person vermietet. In diesem Fall ist der Mieter für die Abgabe verantwortlich. Die Höhe der Abgabe bezieht sich auf die Größe der Nutzfläche. Die Überweisung hat direkt an die Gemeinde zu erfolgen.

Unter Freizeitwohnsitze fallen alle Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nur zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweiligen Erholungszwecken dienen.

Freizeitwohnsitz-Abgabe:

  • bis 30 m² Nutzfläche € 200,00
  • von mehr als 30 m² bis 60 m² Nutzfläche € 480,00
  • von mehr als 60 m² bis 90 m² Nutzfläche € 700,00
  • von mehr als 90 m² bis 150 m² Nutzfläche € 1.000,00
  • von mehr als 150 m² bis 200 m² Nutzfläche € 1.400,00
  • von mehr als 200 m² bis 250 m² Nutzfläche € 1.800,00
  • von mehr als 250 m² Nutzfläche € 2.200,00

Zuständig