Geburtsanmeldung (bei Hausgeburten)

Zuständiges Standesamt für Walchsee:
Standesamt und Staatsbürgerschaftsverband Niederndorf

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden) bis zum zweiten Geburtstag gratis.

www.help.gv.at 

Zuständig

  • Sylvia Dreher (Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Meldeamt, Bürgerservice)