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Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
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Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
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Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
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